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Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist immer relativ schwer. Erfahrungsgemäß kommt es zum Unternehmensverkauf, weil der momentane Inhaber altersbedingt aus der Firma abdanken muss. Aus diesem Grund muss schon sehr frühzeitig über eine passende Maßnahme geredet werden, damit der Unternehmenskauf fehlerfrei abläuft. Als erstes muss zusammen gerechnet werden, welchen finanziellen Wert die Firma letztlich aufweisen kann. Bei der Prüfung ist es zumeist recht unklug, allein auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Wertefeststellung zu setzen, weil diese Ergebnisse oftmals verzerrt werden. Sinnvoll ist es, einen externen Gutachter zu Rate zu ziehen, damit der denkbare Käufer beim Firmenverkauf nicht die Katze im Sack kauft. Außerdem muss die Firma profitabel produzieren, damit letztlich eine Veräußerung ausführbar wird. Arbeitet die Firma nicht gewinnbringend, muss eher über eine einfache Schließung geredet werden. Arbeitet die Firma grundsätzlich gewinnbringend, aber nicht stark, können ergänzende Finanzen nützlich sein, um die Firma ökonomisch rentabler führen zu können. Bei einer Veräußerung einer Firma muss daneben genau überlegt werden, welche Fertigkeiten der kommende Chef haben soll. Der alte Unternehmensinhaber sollte im Vorfeld einen Steckbrief verfassen, in dem er genau festhält, welche Eigenschaften der kommende Chef mitbringen soll. Auf diese Weise kann man Probleme schon vorab eindeutig bewältigen und es entstehen danach keinen Streit über die Führung des Betriebes. Der alte Inhaber muss außerdem klären, welche Rechtsverbindlichkeiten eine Übergabe zur Folge hat und ob es Sinn macht, dem aktuellen Inhaber einen Tausch der Firmenform zu empfehlen. Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es beinahe immer zweckmäßig, einen externen Prüfer anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann punktuell prüfend in die Abläufe greifen und Probleme klären, die bei den Arbeitsschritten auftreten. Besonders zweckmäßig ist ein Unternehmensbeirat, sofern der ehemalige Eigentümer darüber hinaus nach der offiziellen Veräußerung einen gewissen Unternehmensteil und an den Unternehmensentscheidungen nehmen möchte oder nicht direkt alle Befugnisse auf den neuen Inhaber übereignet werden sollen. Das Prüforgan ist grundsätzlich frei wählbar, es bietet sich aber an, Menschen aus dem näheren sozialen Umfeld der Firma zu wählen. Das kann beispielsweise der Steuerberater, ein Angestellter einer Privatbank oder darüber hinaus ein professioneller Berater sein. Dieser Berater ist aber in erster Linie eine wirtschaftliche Entscheidung, preiswert sind diese "Helfer" zumeist auf jeden Fall nicht.
Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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