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Auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Berlin
Herr Rechtsanwalt Frank ist umfassend im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht tätig. Herr Rechtsanwalt Frank berät z.B. bei der steuerlich optimierten Planung des Erbfalls. Dabei beschränkt sich Herr Rechtsanwalt Frank nicht auf die allgemein bekannten Praktiken wie z.B. Schenkung zu Lebzeiten oder Anordnung eines gestundeten Vermächtnisses bei einem Berliner Testament. Durch Nutzung derzeit noch bestehender Steuerlücken erreicht Herr Rechtsanwalt Frank oft eine Steuerersparnis von bis zu 100 %.
Herr Rechtsanwalt Frank berät bei der Errichtung eines Testaments. Dabei findet er für seine Mandanten den besten Weg, damit der Senior und seine Erben bestmöglich abgesichert sind, Erbstreitigkeiten vermieden werden und außerdem Erbschaftssteuer gespart wird.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Beratung im internationalen Erbrecht. Herr Rechtsanwalt Frank wickelt z.B. den Nachlass des Verstorbenen im Ausland ab. Außerdem berät Herr Rechtsanwalt Frank zur Vermeidung von ausländischer Erbschaftssteuer.
Durch enge Zusammenarbeit mit einem Notar ist auch die Betreuung der Mandanten bei Erbscheinsverfahren (z.B. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, Beschaffung von Urkunden, etc) schnell und einfach möglich. Herr Rechtsanwalt Frank vertritt Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer außerdem vor Gericht (z.B. bei Pflichtteilsansprüchen, Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft, Vor- und Nacherbschaft, nicht erfüllten Vermächtnis, unwirksamen Testament).
Schließlich ist Herr Rechtsanwalt Frank als Testamentsvollstrecker tätig. Mehr Informationen: www.wf-kanzlei.de
Name: Jan-Hendrik Frank E-Mail: frank@wf-kanzlei.de
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