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Private Krankenversicherung bietet Nichtversicherten erleichterte Bedingungen

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Die private Krankenversicherung (PKV) möchte bisher nicht versicherten Personen, die der PKV zuzuordnen sind, erleichterte Konditionen einräumen. Dabei will die Branche sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Die privaten Krankenversicherungen müssen seit Juli 2007 Personen ohne Krankenversicherung, die aber einer privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, ermöglichen, sich im sogenannten "modifizierten Standardtarif" zu versichern. Die Versicherer müssen dabei auf die Erhebung von Risikozuschlägen verzichten, und der Beitrag darf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.

Private Krankenversicherung will laufende Behandlungen erstatten
Bisher Nichtversicherte, die sich im Standardtarif versichern, sollen nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten auch die Kosten laufender Behandlungen erstattet bekommen. Dies gilt allerdings nur für diejenigen, die bis spätestens Ende Dezember 2007 ihren Versicherungsvertrag abschließen.
Auch in der Pflegepflichtversicherung verspricht die PKV-Branche Erleichterungen. Hier wird bis Ende 2007 ebenfalls auf Risikozuschläge verzichtet, und der Beitrag wird auf einen Höchstbeitrag begrenzt.
Ab 2008 gelten dann in beiden Fällen wieder die gesetzlich festgelegten Bestimmungen der privaten Krankenversicherung. Wer sich erst ab 2008 versichert, kann nicht mehr damit rechnen, laufende Kosten erstattet zu bekommen.

Anreiz zum baldigen Wechsel in die private Krankenversicherung
Die Befristung der erleichterten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2007 soll für Nichtversicherte einen Anreiz schaffen, sich möglichst bald in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Bislang treten überwiegend solche Nichtversicherte in den Standardtarif ein, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Durch oft sehr hohe Behandlungskosten werden die privaten Krankenversicherungen übermäßig belastet. Die Wartezeit von mindestens drei Monaten soll verhindern, dass sich Personen erst dann versichern, wenn bereits eine Krankheit vorliegt.
Die PKV-Branche macht deutlich, dass die kulanten Regelungen für die Nichtversicherten nicht unbegrenzt sind und nur bis Ende 2007 gelten können. Durch diese Frist erhoffen sich die privaten Krankenversicherungen einen Anreiz für die Nichtversicherten, sich möglichst zeitnah im Standardtarif zu versichern.

Name: Tina Gase
E-Mail: red-ext [at] 1plus.de

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