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Titel: Der Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung

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Artikel: Private Krankenversicherungen haben den Standardtarif für einen Personenkreis eingerichtet, der sich aus finanziellen Gründen keinen höheren Versicherungsschutz leisten kann. Deshalb ist der Standardtarif auch nur für bestimmte Personengruppen geöffnet und darf nicht mit Zusatzversicherungen verbunden werden. Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, daß der Standardtarif Leistungen enthält, die denen der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar sind. Sie müssen nicht vollkommen identisch sein, aber weitgehend übereinstimmen.
Die Höhe des Beitrags im Standardtarif ist garantiert und darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Der Beitrag kann allerdings auch günstiger sein und ermittelt sich aus der Vorversicherungszeit und dem Alter, bei Umstellung in den Standardtarif. Denn, wenn eine Krankenvollversicherung in einen Standardtarif umgewandelt wird, werden die Alterungsrückstellungen aus dem Vorvertrag bei der gleichen PKV-Gesellschaft angerechnet.
Für Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften, die beide im Standardtarif versichert sind, ist der Gesamtbeitrag auf max. 150 Prozent des Höchstbeitrags der GKV begrenzt.
Zusatzkrankenversicherungen können nicht umgewandelt werden.
Es können sich alle Rentner ab dem 65. Lebensjahr im Standardtarif versichern, wenn sie mindestens 10 Jahre PKV versichert waren mit einem Vollversicherungstarif, der mindestens den Leistungen der gesetzlichen Kasse entsprach. Alle Angestellten, die nach dem 55. Lebensjahr unter der Beitragsbemessungegrenze liegen und bislang einen Vollversicherungstarif hatten können ebenfalls ihren Tarif wechseln. Bei Bezug einer gesetzlichen Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist eine Umwandlung in den Standardtarif auch schon vor dem 55. Lebensjahr möglich. Diese Bedingungen gelten auch für familienhilfeberechtigte Familienmitglieder.
Der Standardtarif wird von allen PKV Unternehmen in Deutschland angeboten, die Leistungen sind bei allen Gesellschaften identisch, der Beitrag kann sich unterscheiden, aber den Höchssatz der GKV generell nicht überschreiten. Der Standardtarif ist eine Möglichkeit speziell im Alter die Beiträge möglichst niedrig zu halten. Beim Arztbesuch ist es notwendig den Arzt darauf hinzuweisen, wenn man im Standardtarif versichert ist, denn die Abrechnung erfolgt dann anders, als beim normalen Volltarif. Teilweise ist dies auf der Versichertenkarte eingetragen.
Die Pflegeversicherung ist natürlich auch im Standardtarif weiter mit versichert, und die Beiträge begrenzen sich bei einer fünf jährigen Vorversicherungszeit auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung.

 

Autor: Ulrich Lindemann info [ et ] pkv-krankenkassen-vergleich.de
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